Block | Zeit |
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1. Block | 7.50 - 9.20 Uhr |
I. Hofpause / Frühstück | 30 Minuten |
2. Block | 9.50 - 11.20 Uhr |
II. Hofpause / Mittagsband | 50 Minuten |
3. Block | 12.10 - 13.40 Uhr |
III. Pause | 10 Minuten |
4. Block | 13.50 - 14.35 Uhr |
Liebe Eltern,
liebe Erziehungsberechtigte,
der schulische Erfolg Ihrer Kinder hat für Sie und uns aller höchste Priorität. Unsere Lehrerinnen und Lehrer vermitteln Ihren Kindern im Rahmen der für Schülerinnen und Schüler verpflichtenden Stundenkontingenttafel und darüber hinaus schulisches und außerschulisches Wissen, damit Ihre Kinder den für sie bestmöglichen Schulabschluss erreichen. Sie, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, unterstützen den Prozess, indem Sie:
- die tägliche Vollständigkeit der Schulmaterialien sicherstellen,
- bei auftretenden Sorgen einen schnellstmöglichen Kontakt zum Fachlehrer oder der Schulsozialarbeit herstellen,
- alle angefragten Formulare zeitnahe und vollständig zuhause ausfüllen und ihren Kindern mit zur Schule geben,
- Ihre Kinder am Morgen des Fehlens entschuldigen und Ihren Kindern schriftliche Entschuldigungen und Freistellungsanträge in geeigneter Form mit zur Schule geben,
- auf angemessene Kleidung Ihres Kindes in einem Schulkontext sowie in Bezug auf die Witterungsverhältnisse achten,
- gesunde Ernährung und Suchtprävention fördern.
Sanktionen bei Verstößen gegen das Rauch- und Handyverbot gemäß Hausordnung.
Rauchverbot:
Handyverbot:
Erziehungsmaßnahmen müssen geeignet sein, Einsicht zum Fehlverhalten herzustellen und dienen nach Möglichkeit der unmittelbaren Wiedergutmachung. Sie werden grundsätzlich von der Lehrkraft ausgesprochen, die das Fehlverhalten wahrnimmt.
Erziehungsmaßnahmen sind:
1. die Ermahnung,
2. die Gelegenheit der Wiedergutmachung,
3. die Behandlung des Sachverhalts im Unterricht,
4. die Missbilligung des Verhaltens durch schriftliche Mitteilung an die Eltern,
5. die Übertragung geeigneter Aufgaben,
6. das Einziehen von Gegenständen bis zum Ende der Unterrichtsstunde oder des Unterrichtstages,
7. der zeitweilige Ausschluss im Rahmen einer Unterrichtsstunde
8. die Nacharbeit (“Nachsitzen“)
Ordnungsmaßnahmen sind:
1. der schriftliche Verweis durch Klassenlehrer/in oder in besonders schweren Fällen durch die Klassenkonferenz,
2. die Überweisung in eine parallele Klasse oder Unterrichtsgruppe durch die Konferenz der Lehrkräfte,
3. der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht oder von einzelnen schulischen Veranstaltungen bis zu zwei Wochen durch die Klassenkonferenz,
4. die Überweisung in eine andere Schule auf Antrag der Konferenz der Lehrkräfte durch Mithilfe des staatlichen Schulamtes,
5. die Entlassung von einer Schule auf Antrag der Konferenz der Lehrkräfte durch Mithilfe des staatlichen Schulamtes
6. die Verweisung von allen Schulen in öffentlicher Trägerschaft des Landes nach Ablauf der Schulpflicht auf Antrag der Konferenz der Lehrkräfte durch das staatliche Schulamt mit Zustimmung des für die Schule zuständigen Ministeriums